Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Angebot/Preis
Unsere Angebote gelten, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch vereinbart, freibleibend ab Lager Eberschwang. Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Im Preis enthalten sind die speditionsfähige Verpackung und das speditionsübliche Verladen der Ware.
Auftragsbestätigung
Aufträge bedürfen, falls nicht ohne weiteres eine Lieferung erfolgte, unserer schriftlichen Bestätigung.
Zahlungsbedingungen
Bei Folgeaufträgen sind unsere Forderungen nach Übergabe der Ware und Erhalt der Rechnung mit den Zahlungsbedingungen fällig. Ein ungerechtfertigter Skontoabzug wird nicht akzeptiert. Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. Werden diese akzeptiert, dann zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug werden vereinbarungsgemäß 12% Zinsen p.a. und Mahnspesen verrechnet.
Lieferung
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen und bis zu 10% Mehr- oder Mindermengen zu liefern berechtigt, berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Transport
Gewünschter Transport wird gesondert verrechnet. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit schweren LKWs wird vorausgesetzt. Der Empfänger muss unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst entladen. Der Empfänger hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers.
Mustersendungen
Bei Mustern von Naturhölzern, sowie anderen Waren, die aus dem Rückbau ehemaliger Gebäude oder baulicher Anlagen stammen, sind Schwankungen in Maßen, Strukturen, Farben, Texturen, vom ehemaligen Gebrauch stammende Verarbeitungsmerkmale und ähnlichen Eigenschaften materialspezifisch. Ein Muster stellt daher immer nur einen Ausschnitt aus der zugrunde liegenden Liefermenge dar. Abweichungen in Eigenschaften, die nicht ausdrücklich zugesichert wurden, sind daher möglich und stellen in keinem Fall einen Mangel dar.
Mängel und Haftung
Wir sind nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Reklamationen können nur binnen 6 Tagen nach Warenerhalt berücksichtigt werden. Im Falle einer Haftung unsererseits erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Rücknahme der Waren gegen Kaufpreisgutschrift oder eine Nachbesserung. Erklären wir uns freiwillig dazu bereit, so muss der Käufer für entstehende Transportkosten selbst aufkommen. Andere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere wird eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Verarbeitung oder Veräußerung mangelhafter Ware entstehen. Bei Lieferung oder Verarbeitung von Altholz, die aus dem Rückbau ehemaliger Gebäude oder baulicher Anlagen stammen, sind Schwankungen in Maßen, Strukturen, Farben, Textur, vom ehemaligen Gebrauch stammende Verarbeitungsmerkmale und ähnliche Eigenschaften materialspezifisch und stellen daher in keinem Fall einen Mangel der Kaufsache dar. Weiterhin handelt es sich bei der zuvor genannten Ware um bruch- und beschädigungsempfindliche Ware, daher berechtigt Bruch bis zu einer Menge von 5% je Lieferung nicht zu Ersatzforderungen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich abzuholen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist A-4906 Eberschwang. Für sämtliche Streitigkeiten wird ausschließlich das Bezirksgericht A-4910 Ried im Innkreis als sachlich und örtlich zuständiges Gericht vereinbart.
Obige Geschäftsbedingungen gelten nicht für Konsumenten.